Patientinnen, Patienten und Angehörige
Konflikte mit behandelnden, betreuenden oder pflegenden Fachkräften und Einrichtungen.
Mediation im Gesundheitswesen
Wirtschaftsmediation
Mediation bietet einen strukturierten und vertraulichen Rahmen für Konflikte im Gesundheitswesen und in Unternehmen. Die Beteiligten können unterschiedliche Sichtweisen klären und selbst tragfähige Lösungen entwickeln.
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Im Gesundheitswesen entstehen Konflikte auf unterschiedlichen Ebenen: im Umfeld von Behandlung, Betreuung und Pflege, in Teams und Führung, zwischen Berufsgruppen und Einrichtungen sowie im Verhältnis zu Patientinnen, Patienten und Angehörigen. Mediation hilft, Interessen und Sichtweisen zu klären und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Konflikte mit behandelnden, betreuenden oder pflegenden Fachkräften und Einrichtungen.
Spannungen in der Zusammenarbeit von Mitarbeitenden, Führungskräften und unterschiedlichen Berufsgruppen.
Konflikte im Zusammenhang mit Zuständigkeiten, Verantwortung, Reorganisationen und Veränderungsprozessen.
Auseinandersetzungen zwischen Organisationen, Trägern, Eigentümern, Vertragspartnern und weiteren Beteiligten.
In Unternehmen treffen unterschiedliche Interessen, Rollen und Verantwortlichkeiten aufeinander. Wenn Gespräche festgefahren sind, kann Mediation helfen, strittige Punkte zu ordnen und wieder tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln.
Mögliche Anlässe sind Konflikte zwischen Gesellschaftern, Führungskräften, Mitarbeitenden, Unternehmen oder Vertragspartnern. Mein beruflicher Hintergrund erleichtert mir das Verständnis organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge.
Als eingetragener Mediator vertrete, berate oder entscheide ich nicht in der Sache. Ich führe das Verfahren persönlich und gegenüber allen Beteiligten neutral, strukturiere die Kommunikation und achte darauf, dass die unterschiedlichen Sichtweisen angemessen einbezogen werden. Die Beteiligten entwickeln und verantworten ihre Lösung selbst.
Eine Mediation setzt die Zustimmung aller Beteiligten voraus und bleibt während des gesamten Verfahrens freiwillig. Vor Beginn informiere ich über Wesen, Ablauf und rechtliche Wirkungen der Mediation und weise bei Bedarf auf externe rechtliche oder fachliche Beratung hin. Als eingetragener Mediator bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Anliegen, Beteiligte und Rahmenbedingungen werden geklärt. Gemeinsam wird geprüft, ob Mediation für die Situation geeignet ist.
Wenn alle Beteiligten zustimmen, werden Ziele, Rollen, Ablauf, Kosten, Vertraulichkeit und organisatorische Fragen vereinbart.
Die Beteiligten klären ihre Sichtweisen und Interessen und entwickeln mögliche Lösungen.
Wenn eine Einigung erzielt wird, bestimmen die Beteiligten deren Inhalt. Auf Wunsch werden das Ergebnis und die erforderlichen Umsetzungsschritte schriftlich festgehalten.
Mediation ist in Graz, online sowie nach Vereinbarung österreichweit vor Ort bei Organisationen möglich. Welcher Rahmen geeignet ist, richtet sich nach dem Anliegen und den Beteiligten.
Mediation ist in deutscher und englischer Sprache möglich.
Dauer, Anzahl der Termine, Honorar und Kostenaufteilung werden vor Beginn transparent vereinbart. Umfang und Terminfolge richten sich nach der Zahl der Beteiligten und der Komplexität des Konflikts.
Ich verbinde die Qualifikation als eingetragener Mediator mit langjähriger Erfahrung im Management von Krankenhäusern und Gesundheitsunternehmen. Dadurch betrachte ich Konflikte nicht nur als persönliche Auseinandersetzungen, sondern auch im Zusammenhang mit Rollen, Strukturen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Erfahrung aus Unternehmensberatung, Organisationsentwicklung und Bilanzbuchhaltung ergänzt diese Perspektive.
Eintrag in der Mediator:innenliste des Bundesministeriums für Justiz ↗
Mediation kann sinnvoll sein, wenn die Beteiligten eine eigenverantwortliche Klärung anstreben und bereit sind, sich auf ein gemeinsames Gespräch einzulassen. Eine erste Kontaktaufnahme kann auch durch eine einzelne Person oder Organisation erfolgen.
Nein. Es dient dazu, das Anliegen, die Beteiligten und die Rahmenbedingungen zu klären und gemeinsam zu prüfen, ob Mediation geeignet ist.
Ja. Mediation ist freiwillig und setzt die Bereitschaft aller unmittelbar Beteiligten voraus, an der gemeinsamen Klärung mitzuwirken. Die erste Kontaktaufnahme kann auch durch eine einzelne Partei erfolgen.
Mediation ist nicht geeignet, wenn eine akute Gefährdung besteht, eine sofortige behördliche oder gerichtliche Entscheidung erforderlich ist oder eine beteiligte Person nicht freiwillig mitwirken kann. Ob das Verfahren im konkreten Fall geeignet ist, wird im Erstgespräch geklärt.
Nein. Mediation ersetzt weder medizinische, rechtliche oder therapeutische Beratung noch die Bearbeitung akuter Beschwerden oder Notfälle. Erforderliche fachliche Beratung erfolgt unabhängig vom Mediationsverfahren.
Für eine unverbindliche erste Kontaktaufnahme können Sie Ihr Anliegen kurz schildern.
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