Franz Öller

Mediation im Gesundheitswesen
Wirtschaftsmediation

Konflikte
klären.

Mediation bietet einen strukturierten und vertraulichen Rahmen für Konflikte im Gesundheitswesen und in Unternehmen. Die Beteiligten können unterschiedliche Sichtweisen klären und selbst tragfähige Lösungen entwickeln.

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Franz Öller, eingetragener Mediator in Graz

Mediation im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen entstehen Konflikte auf unterschiedlichen Ebenen: im Umfeld von Behandlung, Betreuung und Pflege, in Teams und Führung, zwischen Berufsgruppen und Einrichtungen sowie im Verhältnis zu Patientinnen, Patienten und Angehörigen. Mediation hilft, Interessen und Sichtweisen zu klären und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Patientinnen, Patienten und Angehörige

Konflikte mit behandelnden, betreuenden oder pflegenden Fachkräften und Einrichtungen.

Teams, Berufsgruppen und Führung

Spannungen in der Zusammenarbeit von Mitarbeitenden, Führungskräften und unterschiedlichen Berufsgruppen.

Rollen, Entscheidungen und Veränderung

Konflikte im Zusammenhang mit Zuständigkeiten, Verantwortung, Reorganisationen und Veränderungsprozessen.

Einrichtungen, Träger und Partner

Auseinandersetzungen zwischen Organisationen, Trägern, Eigentümern, Vertragspartnern und weiteren Beteiligten.

Wirtschaftsmediation

In Unternehmen treffen unterschiedliche Interessen, Rollen und Verantwortlichkeiten aufeinander. Wenn Gespräche festgefahren sind, kann Mediation helfen, strittige Punkte zu ordnen und wieder tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln.

Mögliche Anlässe sind Konflikte zwischen Gesellschaftern, Führungskräften, Mitarbeitenden, Unternehmen oder Vertragspartnern. Mein beruflicher Hintergrund erleichtert mir das Verständnis organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge.

Rolle und Ablauf

Als eingetragener Mediator vertrete, berate oder entscheide ich nicht in der Sache. Ich führe das Verfahren persönlich und gegenüber allen Beteiligten neutral, strukturiere die Kommunikation und achte darauf, dass die unterschiedlichen Sichtweisen angemessen einbezogen werden. Die Beteiligten entwickeln und verantworten ihre Lösung selbst.

Eine Mediation setzt die Zustimmung aller Beteiligten voraus und bleibt während des gesamten Verfahrens freiwillig. Vor Beginn informiere ich über Wesen, Ablauf und rechtliche Wirkungen der Mediation und weise bei Bedarf auf externe rechtliche oder fachliche Beratung hin. Als eingetragener Mediator bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

01

Unverbindliches Erstgespräch

Anliegen, Beteiligte und Rahmenbedingungen werden geklärt. Gemeinsam wird geprüft, ob Mediation für die Situation geeignet ist.

02

Auftrag und Rahmen

Wenn alle Beteiligten zustimmen, werden Ziele, Rollen, Ablauf, Kosten, Vertraulichkeit und organisatorische Fragen vereinbart.

03

Themen und Interessen

Die Beteiligten klären ihre Sichtweisen und Interessen und entwickeln mögliche Lösungen.

04

Vereinbarung

Wenn eine Einigung erzielt wird, bestimmen die Beteiligten deren Inhalt. Auf Wunsch werden das Ergebnis und die erforderlichen Umsetzungsschritte schriftlich festgehalten.

Organisatorischer Rahmen

Mediation ist in Graz, online sowie nach Vereinbarung österreichweit vor Ort bei Organisationen möglich. Welcher Rahmen geeignet ist, richtet sich nach dem Anliegen und den Beteiligten.

Mediation ist in deutscher und englischer Sprache möglich.

Dauer, Anzahl der Termine, Honorar und Kostenaufteilung werden vor Beginn transparent vereinbart. Umfang und Terminfolge richten sich nach der Zahl der Beteiligten und der Komplexität des Konflikts.

Beruflicher Hintergrund

Ich verbinde die Qualifikation als eingetragener Mediator mit langjähriger Erfahrung im Management von Krankenhäusern und Gesundheitsunternehmen. Dadurch betrachte ich Konflikte nicht nur als persönliche Auseinandersetzungen, sondern auch im Zusammenhang mit Rollen, Strukturen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Erfahrung aus Unternehmensberatung, Organisationsentwicklung und Bilanzbuchhaltung ergänzt diese Perspektive.

Häufige Fragen

Wann ist Mediation geeignet?

Mediation kann sinnvoll sein, wenn die Beteiligten eine eigenverantwortliche Klärung anstreben und bereit sind, sich auf ein gemeinsames Gespräch einzulassen. Eine erste Kontaktaufnahme kann auch durch eine einzelne Person oder Organisation erfolgen.

Ist ein Erstgespräch bereits eine Mediation?

Nein. Es dient dazu, das Anliegen, die Beteiligten und die Rahmenbedingungen zu klären und gemeinsam zu prüfen, ob Mediation geeignet ist.

Müssen alle Beteiligten zustimmen?

Ja. Mediation ist freiwillig und setzt die Bereitschaft aller unmittelbar Beteiligten voraus, an der gemeinsamen Klärung mitzuwirken. Die erste Kontaktaufnahme kann auch durch eine einzelne Partei erfolgen.

Wann ist Mediation nicht geeignet?

Mediation ist nicht geeignet, wenn eine akute Gefährdung besteht, eine sofortige behördliche oder gerichtliche Entscheidung erforderlich ist oder eine beteiligte Person nicht freiwillig mitwirken kann. Ob das Verfahren im konkreten Fall geeignet ist, wird im Erstgespräch geklärt.

Ersetzt Mediation medizinische oder rechtliche Beratung?

Nein. Mediation ersetzt weder medizinische, rechtliche oder therapeutische Beratung noch die Bearbeitung akuter Beschwerden oder Notfälle. Erforderliche fachliche Beratung erfolgt unabhängig vom Mediationsverfahren.

Kontakt

Für eine unverbindliche erste Kontaktaufnahme können Sie Ihr Anliegen kurz schildern.

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